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@cpw@troet.cafe

2026-09-28 08:45 UTC

Ich scrolle mich durch die Nachrichten und bleibe mal wieder an einer Überschrift hängen, die viel zu häufig auftaucht: 13-Jähriger sticht auf 18-Jährigen ein – keine Strafe So weit, so Ragebait. Im Artikel wird auf die Tat eingegangen und endet damit "Gegen den 13-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Strafrechtliche Konsequenzen bleiben jedoch aus: Das Strafrecht gilt in Deutschland erst ab 14 Jahren. Die Polizei informierte die Eltern des Jungen." 1/x

Replies (1)

  • @cpw@troet.cafe 2026-09-28 08:47

    Aber was bedeutet das jetzt eigentlich? Kann ich als unter 14 jähriger machen was ich will und vlt. schimpfen dann Mama und Papa? Naja, so leicht ist es Gott sei dank nicht, gucken wir uns das mal genauer an. Richtig ist, Strafmündigkeit beginnt mit 14, also wer unter 14 ist muss nicht ins Gefängnis. Heißt aber andererseits nicht, das man machen kann was man will, den es tritt ein anderer Mechanismus ein, der im Artikel leider hintenüber fällt. 2/x

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