2026-09-28 08:47 UTC
Aber was bedeutet das jetzt eigentlich?
Kann ich als unter 14 jähriger machen was ich will und vlt. schimpfen dann Mama und Papa?
Naja, so leicht ist es Gott sei dank nicht, gucken wir uns das mal genauer an.
Richtig ist, Strafmündigkeit beginnt mit 14, also wer unter 14 ist muss nicht ins Gefängnis.
Heißt aber andererseits nicht, das man machen kann was man will, den es tritt ein anderer Mechanismus ein, der im Artikel leider hintenüber fällt.
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Replies (1)
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@cpw@troet.cafe 2026-09-28 08:50
Denn nicht nur die Eltern werden informiert, sondern vor allem auch das Jugendamt. Dabei ist es irrelevant, bei welcher Straftat der junge Delinquent erwischt wird. Körperverletzung, Diebstahl etc. egal die Meldung geht raus. Damit liegt das ganze beim Jugendamt und das muss Handeln. Eltern und Kind einladen, Gespräche führen, Dokumentieren. War das ein Einzelfall (Diebstahl als Mutprobe) oder steckt da mehr hinter. Je nachdem zu welcher Einschätzung das Jugendamt kommt... 3/x