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@johnnythan@tuebingen.network

2026-02-11 09:10 UTC

@101lab@mastodon.social Ich habe nach dem Lesen des Fragebogens eine Frage: Wie geht es, dass in einer Genossenschaft einzelne Organisationen mehr Stimmen haben können? Ich dachte, genau dies (1 Genoss*in = 1 Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile) zeichnet Genossenschaften aus. Das ist es, was diese IMHO überhaupt interessant macht. Danke :)

Replies (1)

  • @101lab@mastodon.social 2026-02-11 09:20

    @johnnythan@tuebingen.network Das ist eine gute Frage! Mehrstimmrechte sind unter bestimmten Voraussetzungen und in engem Rahmen möglich - nämlich wenn Mitglieder den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft besonders fördern. Zudem kann kein Mitglied mehr als 3 Stimmen erhalten. Das alles regelt § 43 Abs. 3 GenG. Die Besonderheit der Genossenschaften bleibt aber erhalten, da niemand sich Stimmen kaufen kann. Stimmrechte folgen nicht aus der Anzahl der Anteile, die jemand zeichnet.

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