2026-02-11 09:20 UTC
@johnnythan@tuebingen.network Das ist eine gute Frage!
Mehrstimmrechte sind unter bestimmten Voraussetzungen und in engem Rahmen möglich - nämlich wenn Mitglieder den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft besonders fördern. Zudem kann kein Mitglied mehr als 3 Stimmen erhalten. Das alles regelt § 43 Abs. 3 GenG.
Die Besonderheit der Genossenschaften bleibt aber erhalten, da niemand sich Stimmen kaufen kann. Stimmrechte folgen nicht aus der Anzahl der Anteile, die jemand zeichnet.
Replies (0)
No replies.