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@BastaBerlin@kolektiva.social

2026-09-22 19:38 UTC

Das sagt das LandesSozialGericht Potsdam im Urteil L 35 AS 414/26: "Die Annahme, dass die AV Wohnen (Berlin) kein schlüssiges Konzept ist, ist vertretbar." [Darin werden die Obergrenzen festgelegt, in welcher Höhe die Miete übernommen wird] https://www.juris.de/static/infodienst/autoren/D_NJRE001648103.htm Im Brief vom #Jobcenter an di*en Kund*in steht: "Sie erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Dabei werden Ihre tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft (Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete zzgl. kalte Betriebskosten), jedoch maximal bis zum anderthalbfachen Richtwert, und Aufwendungen für die Heizung bei der Ermittlung Ihres Leistungsanspruchs berucksichtigt." Wie viele Wohnungen sind tatsächlich zum Preis der in der AV-Wohnen angegebenen Bruttokaltmiete von 449€ auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu haben?? Lächerlich!

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