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@praesolgka@xn--baw-joa.social

2026-09-19 07:02 UTC

Spygames: Kamera läuft 1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema. 15 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel Wie immer: abrufbar ab Sonntag, 9.30h auf unseren üblichen Kanälen (s. unten). Leben wir in einem Überwachungsstaat? Nein! Dennoch werden wir rund um die Uhr beobachtet. Allerdings meist von Kameras, die sich in Privatbesitz befinden. Videoklingel, Action Cams, Smartglasses, Hobby-Drohnen und: Moderne Fahrzeuge. Aber ist das überhaupt erlaubt? Darf jeder munter beobachten und vor sich hin filmen? Dürfen wir alle Hobbyspion spielen? Ganz klar: Nein! FunFact: In modernen Autos sind oft mehr als 8 Kameras verbaut. Die Frisur sollte also immer sitzen 🙂 https://www.datenschutzticker.de/2022/07/verbraucherzentrale-bundesverband-verklagt-tesla-wegen-verstoss-gegen-die-dsgvo/ https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/2018088.html #Justiz #Richter*in #Rechtsanwält*in #Prozess #Urteil #TeamRechtsstaat #JuraBubble #FediJur #JuraVerse Und wo findet man uns? Jeden zweiten Sonntag ab 9:30h überall hier: Zugang zu allen Formaten und Plattformen mit unserem Podcast verschafft am komfortabelsten: https://samt-vs-seide.letscast.fm/ Unseren Video-Podcast gibt es hier: https://peertube.art3mis.de/a/samtvsseide/video-channels @samt_vs_seide@www.youtube.com @samt_vs_seide@www.tiktok.com https://www.instagram.com/samt_vs_seide Und wer nur den reinen Audio-Podcast auf den üblichen Podcast-Plattformen sucht, der startet z.B. hier: https://samt-vs-seide.podigee.io/ @Orkan_der_rechtspflege

Replies (1)

  • Weil das im Video nur kurz angesprochen wird, hier nochmal etwas präziser: Wann muss man auf private Video-Überwachung hinweisen? Sobald die Kamera öffentlich zugängliche Räume, Nachbargrundstücke oder gemeinsam genutzte Bereiche erfasst, muss der Umstand der Beobachtung sowie Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen durch geeignete Maßnahmen (Hinweisschilder) zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar gemacht werden (§ 4 Abs. 2 BDSG). Bei einer Zuordnung der Daten zu bestimmten Personen kommen die erweiterten Informationspflichten des Art. 13 DS-GVO hinzu (§ 4 Abs. 4 BDSG). Es macht für die Hinweispflicht keinen Unterschied, ob nur Livebilder übertragen oder auch Aufzeichnungen gefertigt werden – bereits die bloße Beobachtung löst die Pflichten aus. Allerdings ist die Eingriffsintensität bei einer Aufzeichnung erheblich höher, was bei der Interessenabwägung zu Lasten des Betreibers ins Gewicht fällt und zusätzliche Pflichten (Speicherbegrenzung, Löschpflichten) auslöst. Das Hinweisschild sollte idealerweise auch darüber informieren, ob nur beobachtet oder auch aufgezeichnet wird.

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