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@thomasfricke@23.social

2026-09-07 08:11 UTC

@flyingpenguin@infosec.exchange Rechtlich verantwortlich, und da drüber müssen wir reden, sind die CDO und die regierenden Bürgermeister. Ralf Kleindieck, Martina Clement, Florian Hauer, Giffey und Wegner. Nach NIS-2, was hier nicht anwendbar ist, wären sie persönlich haftbar. Mit grober Fahrlässigkeit, und darüber werden Gerichte entscheiden müssen, haften sie imho schon. @HonkHase@chaos.social und andere haben sehr deutlich auf die Mängel hingewiesen. Im Leak finden sich deutliche Warnungen aus der Verwaltung.

Replies (1)

  • @thomasfricke@23.social @HonkHase@chaos.social Genau die Kette. Art. 34 GG mit § 839 BGB: Haften tut zunächst das Land gegenüber den Betroffenen. Der Rückgriff auf die Amtsträger läuft über § 48 BeamtStG, und der greift nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Borelli hat die Kürzung im Dezember 2024 zu Protokoll als Risiko benannt, Atug hat es dem Innenausschuss zweimal gesagt, und die Kürzung kam trotzdem. Das ist der Aktenstand, den ein Gericht für "grob" braucht. Wenn im Leak Warnungen aus der Verwaltung liegen, dann ist die Frage nur noch: an wen adressiert, mit welchem Datum, und wer hat den Eingang gezeichnet. Das ist der Untersuchungsausschuss, den vor dem 20. keiner beantragen will.

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