2026-05-10 19:40 UTC
@lovinurbanism@mastodon.social Verstehe ich nicht ganz. Die Haltung ist in HH sicherlich nicht verboten, sondern genehmigungspflichtig und mit Auflagen verbunden. Die Auflagen sind streng aber machbar, wenn man denn will.
Wenn die Behörden den Hund den Haltern entziehen, dann wurde entweder gar kein Antrag gestellt oder Auflagen nicht erfüllt.
Mir scheint, als fehlt hier ein Teil der Geschichte.
Replies (2)
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@JennyVeganny@mastodon.social 2026-05-10 20:54
@taak@troet.cafe @lovinurbanism@mastodon.social Das erscheint mir auch so.
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@sarah_ist_muede@troet.cafe 2026-05-11 06:33
@taak@troet.cafe @lovinurbanism@mastodon.social Wenn der Hund als Mischling der verbotenen Hunderassen interpretiert wird, ist seine Haltung verboten. Und das halte ich hier für wahrscheinlich.