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@Nadnoennas@chaos.social

2026-08-12 06:14 UTC

"Wenn eine Schülerin wissen möchte, welche Daten über sie gespeichert werden, dann ist die Schulleitung verpflichtet, die Auskunft zu erteilen. Das ergibt sich aus Art. 15 der DSGVO. Das Problem: Die Schulleitungen können die Auskunft gar nicht erteilen, weil sie selbst nicht wissen, was Microsoft speichert. Diese Informationen gibt der Konzern ihnen nicht." https://taz.de/Paedagogin-ueber-Microsoft-an-Schulen/!6203349/ Und selbst der Antrag bringt nix mehr, die Behörden reagieren nur noch mit "is halt so".

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