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2026-09-22 20:55 UTC

Zur Erinnerung, anläßlich der Diskussion über Mietpreise: § 291 StGB (Wucher) (1) 1Wer die Zwangslage […] eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten 1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen, […] Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. #pol #depol

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