2026-09-22 20:55 UTC
Zur Erinnerung, anläßlich der Diskussion über Mietpreise:
§ 291 StGB (Wucher)
(1) 1Wer die Zwangslage […] eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
[…]
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
#pol #depol
Replies (1)
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@me_@sueden.social 2026-09-22 21:03
@Lapizistik@social.tchncs.de ...das passt auf die meisten Makler? 😮