2026-02-17 20:28 UTC
@mkreutzfeldt
Abgesehen davon, dass der Spitzensteuersatz von 45 % erst für Einkommen größer 278.000 Euro / 556.000 Euro (ledig/verheiratet) gilt.
Der von Linnemann (falsch) angesprochene Satz beträgt lumpige 42 %
Abgesehen davon, dass der Spitzensteuersatz in den 70er Jahren, also in der guten alten Zeit, 56 % betrug.
Replies (1)
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@ichichich@norden.social 2026-02-17 20:41
@OhWeh @mkreutzfeldt Wenn man Andere für falsche Zahlen kritisiert, sollte man selbst die richtigen parat haben. 😁 (Der Spitzensteuersatz beträgt 42% und beginnt bei ca. 69.000€. Du meinst den Höchststeuersatz. Und in den Siebzigern war der Spitzensteuersatz zwar höher, aber man zahlte ihn erst beim Fünffachen des Durchschnittseinkommens, heute bereits beim Anderthalbfachen.)