2026-08-10 11:45 UTC
Wenn man auf dem Rad erst mal eine Doktorarbeit in Kartografie braucht, um die Schilderkombination zu verstehen 🚲😅 #Münsterness #Münster #nennmichnichtfahrradstadt
Oben hängt das blaue Zeichen 241 (Getrennter Rad- und Gehweg). Darunter: ein komplett selbst gebasteltes Zusatzschild mit Kreisverkehr-Skizze, Abbiegepfeilen und vier Zeilen Text.
Problem dabei: Das ist verkehrsrechtlich nicht nur „kreativ“, sondern unzulässig.
VwV-StVO zu §§ 39–43 (Rn. 7): Schilder müssen mit einem raschen und beiläufigen Blick verstanden werden. Wer erst anhalten und studieren muss, scheitert am Sichtigkeitsgebot.
§ 39 Abs. 3 StVO: Zusatzzeichen dürfen keine frei erfundenen Grafiken enthalten, sondern müssen standardisiert aus dem Verkehrszeichenkatalog stammen.
§ 42 StVO: Wenn Städte Radwege ausschildern wollen, gibt es dafür geregelte Richtzeichen – und keine Landkarten unter Vorschriftzeichen.
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