Elektrine lite

← Feed

@AlienJay@burningboard.net

2026-09-25 15:23 UTC

Kennt ihr das GEIG? Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz Im §7 steht: §7 Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen Wer ein Nichtwohngebäude errichtet, das über mehr als sechs Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als sechs an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass 1. mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird und 2. zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet wird. Das bedeutet, da z.B ein neuer Supermarkt, wie er gerade bei uns im Ort gebaut wird, das umsetzen muss. Aber ein wenig lächerlich ist das schon. Die Parkfläche davor wird für Ca. 300 PKW reichen. Da müssen dann also Kabel verbuddelt werden für 100 Ladepunkte. Aber es muss nur einen einzigen Ladepunkt geben. 🤦🏻‍♂️ https://www.gesetze-im-internet.de/geig/BJNR035400021.html

Replies (0)

No replies.