2026-07-04 17:19 UTC
@cgudrian@social.tchncs.de
»... die Demonstrationen in #Erfurt auf Rechtmäßigkeit abklopfen, ...«
Wenn schee macht. Soll'n se doch. Dann müssten sie schnell merken, dass dazu zunächst die »Rechtmäßigkeit« der Umtriebe der erwiesen in Teilen rechtsextremen, vulgo: Verfassungsfeinde überprüft werden muss. Kein Vertun!
Denn gegen jemanden oder etwas zu demonstrieren, der oder das unzweideutig schädlich für die Demokratie ist, dann ist demonstrieren Pflicht. (Im Beamtenrecht heißt das Remonstrieren, welche ebenfalls Pflicht ist.
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